Allgemeine Geschäftsbedingungen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vielen Dank für dein Interesse an meinem Tonstudio und den damit verbundenen Dienstleistungen. In den nachfolgenden Geschäftsbedingungen findest du einige grundsätzliche Dinge rund um die Erbringung der Leistungen durch Ronnifer. Bei Fragen stehe ich dir hierzu auch gerne persönlich zur Verfügung.
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1. Vertragspartner ist Ronnie Kiefer, 66127 Saarbrücken (nachfolgend: „Ronnifer“).
1.2.Die Angebote und Leistungen von Ronnifer erfolgen ausschließlich auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB können z. B. auf der Website www.ronnifer.de eingesehen und ausgedruckt werden. Die AGB gelten für gegenwärtige und, sofern nichts anderes vereinbart wird, auch künftige Geschäfts- und Vertragsbezie- hungen zwischen Kund:innen und Ronnifer. Abweichenden Bedingungen wird widersprochen.
2. Leistungen
2.1.Kund:innen können Leistungen wie z. B. Termine für (Live-)Recording, (Live-)Mixing, oder Mastering buchen.
2.2.Auf Anfrage kann für das Mastering ein Testmaster erstellt werden, wodurch sich von der Qualität der Leistung von Ronnifer überzeugt werden kann.
2.3. Alle Leistungen für Mixing und Mastering beinhalten grundsätzlich je eine Revision, die im Preis inbegriffen ist. Jede weitere Revision stellt einen neuen Auftrag dar, der nach den üblichen Stundensätzen berechnet wird.
2.4. Die fertigen Werke (Audiodateien der Aufnahmen, Mixes etc.) werden nach Fertigstellung in einem übli- chen Format auf digitalem (z. B. per Filehoster-Link) oder physischem (z. B. USB Stick) Datenträger be- reitgestellt.
2.5. Ronnifer ist nicht zu Sicherheitskopien verpflichtet und ist berechtigt, Daten (z. B. die Aufnahmespuren) nach Abschluss des Auftrags zu löschen. Wünscht der Kunde, dass Ronnifer eine Datensicherung wei- terhin aufbewahrt, ist dies separat schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.
3. Termine
3.1.Termine für Recording, Mixing und Mastering werden einvernehmlich zwischen Kund:innen und Ronnifer vereinbart. Fixtermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von Ronnifer bestätigt werden.
3.2.Sofern die Leistungen von Ronnifer davon abhängig sind, dass Kund:innen entsprechend mitwirken (z. B. persönliche Anwesenheit für Aufnahmen, Anlieferung von Text- oder Audiomaterial für Mixing und Mastering usw.), können sich Termine entsprechend um die Zeit der fehlenden Mitwirkung verzögern.
4. Preise
4.1.Es gelten die aktuellen Preise gemäß bestehender Preisliste die auf Wunsch eingesehen werden kann. Die Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Sofern nicht anders angegeben, hält sich Ronnifer längstens für 14 Tage an ein Angebot gebunden. 4.3. Das Honorar ist spätestens sieben Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5. Ausfallhonorar
5.1.Nehmen Kund:inen eine Buchung nicht wahr oder stornieren die Buchung oder kann die Buchung aus sonstigen Gründen, die nicht von Ronnifer zu vertreten sind (z. B. wetterbedingte Absagen), nicht durch- geführt werden, behält Ronnifer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Stornieren Kund:innen bis spätestens 14 Tage vor Buchungsbeginn, reduziert sich das Ausfallhonorar auf 50% des vereinbarten Honorars. Stornierungen bis spätestens 30 Tage vor Buchungsbeginn sind kostenfrei möglich.
5.2.Es bleibt Kund:innen jeweils vorbehalten, nachzuweisen, dass Ronnifer kein oder ein geringerer Scha- den entstanden ist.
5.3.Unberührt bleiben die Vorschriften zum Kündigungsrecht des Bestellers und den Vergütungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 648 BGB.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängelrügen haben schriftlich unter genauer Be- schreibung der Beanstandung innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des Werkes zu erfolgen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß geschaffen und abgenommen.
6.2.Ronnifer erbringt seine Leistungen auf Basis der bestehenden Hör-/Mixing-/Masteringproben, Ronnifer gewährleistet insoweit dem Stand der Technik entsprechende Leistungen. Bloßes subjektives „Nichtge- fallen“ der von Ronnifer erstellten Werkleistungen stellt rechtlich keinen Mangel dar, sondern nur dann, wenn die Leistungen objektiv einen entsprechenden Mangel aufweisen.
6.3.Stellen Kund:innen Ronnifer Audio- und/oder audiovisuelles Material zu Zwecken der Leistungserbrin- gung zur Verfügung (z. B. Samples, Spuren, usw.), ist Ronnifer zu keiner weitergehenden Prüfung ver- pflichtet. Kund:innen garantieren, dass über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt wird und stellt Ronnifer insoweit auch von allen Ansprüchen Dritter sowie von den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
7. Haftung
7.1.Die Haftung von Ronnifer ist beschränkt auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln von Ronnifer und/oder von Ronnifer beauftragten Erfüllungsgehilf:innen.
7.2.Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes; Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Ronnifer jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
7.3. Ronnifer haftet insbesondere nicht für höhere Gewalt, vor allem bei Live-Aufnahmen im Freien kann kei- ne Gewähr für die Wetterbeständigkeit gegeben werden. Entsprechendes gilt für das Verschulden Drit- ter, z. B. die Verspätung von Musikern zu Aufnahmeterminen usw.
7.4.Ronnifer haftet nicht für etwaige Gebühren und Urheber- und Leistungsschutzrechtsabgaben (z. B. GEMA Gebühren), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bzw. Buchung entstehen. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich, etwaige Kostenforderungen werden an den Kunden weitergeleitet.
8. Nutzungsrechte, Zurückbehaltungsrecht
8.1. Sofern Ronnifer auch an Arrangement, Komposition und Soundengineering mitwirkt, ist Ronnifer als Mit- urheber:in an den gegenständlichen Aufnahmen anzusehen. Im Übrigen bzw. zusätzlich entsteht an den Aufnahmen ein Leistungsschutzrecht als ausübende:r Künstler:in.
8.2.Ronnifer überträgt Kund:innen urheber- und leistungsschutzrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertrag- lich vereinbarten Zweck. Die Übertragung von darüberhinausgehenden Nutzungsrechten bedarf für je- den Einzelfall einer besonderen schriftlichen Gestattung. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Ronnifer sind Kund:innen insbesondere nicht berechtigt, die Werke umzugestalten, zu bearbeiten, neu aufzunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich vereinbarten zu synchronisieren.
8.3. Ronnifer ist in branchenüblicher Weise als Urheber bzw. Mitwirkender in Begleitmaterialien, Credits usw. zu nennen.
8.4. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an den Aufnahmen bei Ronnifer.
9. Schlussbestimmungen
9.1.Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen den Parteien, insbesondere z. B. auch die Übersendung von Rechnungen etc., kann per E-Mail erfolgen.
9.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Unberührt blei- ben zwingende gesetzliche Regelungen des Rechts, in welchen der Kunde seinen Sitz bzw. gewöhnli- chen Aufenthalt hat, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt.
9.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.